Alle regulären Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt. Wenn Hebammen zusätzliche Qualifikationen haben und weitere Angebote bereithalten, werden diese in der Regel nicht von den Kassen bezahlt.
Ihre Hebamme wird sie hierüber rechtzeitig informieren.
Zu diesen können z.B. zählen: Akupunktur, autogenes Training, Babymassage, Reflexzonenmassage, Wassershiatsu oder Yoga während der Schwangerschaft u. a.
Wenn Sie eine außerklinische Geburt planen, fallen private Kosten für die Rufbereitschaftspauschale an.
Beginnen Sie den Rückbildungskurs in den ersten vier Lebensmonaten Ihres Kindes, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.